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Das neue Tierarzneimittelrecht ab 2022
Seit dem 28. Januar 2022 gilt in allen Mitgliedstaaten der EU die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments über Tierarzneimittel (EU-TAM-VO). Das neue Tierarzneimittelrecht sollte für die kommenden 20 Jahre den rechtlichen Rahmen für den Medikamenteneinsatz in der Tiermedizin vorgeben.
Alle Änderungen, die die Medikamentenabgabe in der Hausapotheke der Kleintierklinik in Ludwigsburg-Oßweil betreffen, haben wir Ihnen im angehängten PDF zusammengestellt.
Wichtige Neuerungen u.a.:
- Medikamente dürfen vom Tierarzt nur für die von ihm untersuchten Tiere und nur für den aktuellen Behandlungsfall abgegeben werden.
- Rezepte für Tiere dürfen nur in normalen Apotheken eingelöst werden. Tierärzte dürfen kein Medikament auf Anweisung oder Rezept eines anderen (Haus-)Tierarztes abgeben.
- Medikamente dürfen vom Tierarzt nur zur Vernichtung zurückgenommen und nicht erstattet werden.